Unabhängige Überprüfung der Schutzmaßnahmen (Kultur und Lernprozesse)

Bericht in Auftrag gegeben von: Michael Hewat und Colin Bloom (Vorsitzender bzw. ICEO von Barnabas Aid International und Barnabas Aid Ministries, im Namen des Vorstands von Barnabas Aid International) sowie Andrew Carey* (Kuratoriumsmitglied von Barnabas Aid Ltd.).

Wichtigste interne Ansprechpartnerin: Anna Beck, International Chief Support Officer

Hintergrund:

Die Überprüfung wurde infolge zahlreicher (102) Whistleblower-Meldungen in Auftrag gegeben. Diese enthielten Anschuldigungen wegen Mobbings, kontrollierenden Verhaltens und Einschüchterung durch Schlüsselpersonen in Führungspositionen, die nicht mehr für die Barnabas-Aid-Gruppe (Family of Ministries) tätig sind.

Darüber hinaus berichteten die Whistleblower von einem Arbeitsumfeld, in dem es schwierig war, Kritik zu äußern, und in dem sich Mitarbeitende ausgegrenzt fühlten.

Unter neuer Führung möchte Barnabas Aid die Probleme der Vergangenheit aufarbeiten und sich dabei an vier Leitprinzipien orientieren, die mit dieser Untersuchung zum Ausdruck gebracht werden sollen:

  • Eigene Fehler eingestehen
  • Gemeinsame Umkehr/Buße (und wo möglich Wiedergutmachung)
  • Transparenz
  • Streben nach Exzellenz

Ziel dieser Überprüfung ist eine fundierte und umfassende Untersuchung sowohl bewährter Verfahren als auch etwaiger Mängel in der Unternehmenskultur und den Schutzmaßnahmen (Safeguarding) bei Barnabas Aid.

Zweck der Überprüfung:

  • Überprüfung der Schutzmaßnahmen und diesbezüglicher Bedenken aus der Zeit vor April 2024 (die Whistleblower-Meldungen gingen im April 2024 ein);
  • Aufzeigen von Erkenntnissen aus dem Fall und dessen Handhabung;
  • Überprüfung der aktuellen Schutzmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die Organisation nun nach bewährten Standards (Best Practice) arbeitet; sowie
  • Erstellung eines Abschlussberichts mit Schlussfolgerungen, Empfehlungen und gegebenenfalls Vorschlägen zur Wiedergutmachung.

Die Überprüfung soll den betroffenen Personen – deren Sichtweisen in den eingegangenen Whistleblower-Berichten zum Ausdruck kommen – Gehör verschaffen, und zwar im Kontext weiterer Informationen und Bedenken aus anderen legitimen Quellen.

Zur Unterstützung der Überprüfung sind folgende Fragen zu berücksichtigen:

  • Welcher Art waren die Bedenken und Probleme im Bereich Schutzmaßnahmen (Safeguarding), die bei Barnabas Aid auftraten? Es ist zu klären, welche Aspekte den Schutzbereich (Safeguarding) und welche den Personalbereich (HR, einschließlich möglichem Fehlverhalten) betreffen, sowie wo Überschneidungen oder Unklarheiten zwischen diesen beiden Bereichen bestehen.
  • Welche Themen und Muster lassen sich aus den eingegangenen Berichten zu Schutzmaßnahmen (Safeguarding-Berichten) ableiten?
  • Welche Auswirkungen hatten diese Verhaltensweisen auf diejenigen, die Bedenken geäußert haben?
  • Welche Mechanismen waren zu diesem Zeitpunkt vorhanden, und welche Hindernisse verhinderten deren Nutzung?
  • Inwieweit waren die Regelungen zu Governance und Rechenschaftspflicht angemessen und geeignet, den gemeldeten Schaden zu verhindern bzw. darauf zu reagieren?
  • Inwieweit trug die allgemeine Unternehmenskultur zu den erlebten Verhaltensweisen und deren Auswirkungen auf die Betroffenen bei? 
  • Wie haben sich die festgestellten Bedenken seit ihrer Meldung auf die Kultur und das Arbeitsumfeld bei Barnabas Aid ausgewirkt? 
  • Welche Maßnahmen könnten ergriffen werden, um diese Bedenken künftig anzugehen?
  • Fühlten sich die Betroffenen angehört, umsorgt und unterstützt, und wurden eine angemessene Entschuldigung sowie Wiedergutmachung geleistet?
  • Welche zusätzlichen Schritte wurden bereits unternommen, um die Prozesse, die Kultur usw. von Barnabas Aid zu verbessern und das Risiko einer Wiederholung solcher oder ähnlicher Vorfälle zu verringern?
  • Welche Lehren muss Barnabas Aid im Einklang mit den Anforderungen der Charity Commission ziehen, welche Maßnahmen müssen noch umgesetzt werden, um ein erneutes Auftreten solcher missbräuchlichen Vorfälle zu verhindern, und wie werden diese durch aktuelle Richtlinien und Verfahren gestützt?

Voraussichtliche Phasen der Überprüfung:

1. Einrichtung der Überprüfung

  • Sichtung aller der Führungsebene vorliegenden Informationen;
  • Erstellung und Abstimmung des Projekt- und Kommunikationsplans; 

2. Kommunikation

  • Festlegung der wichtigsten Kommunikationsmethoden zur Einladung potenzieller Teilnehmer an der Überprüfung.

3. Interviews

  • Durchführung explorativer Interviews mit allen identifizierten und angefragten Personen gemäß dem Untersuchungsrahmen (Scope/Terms of Reference), sofern diese der Teilnahme zustimmen.
  • Dies umfasst (ist aber nicht beschränkt auf): Vorstandsmitglieder (ehemalige und aktuelle); Mitarbeiter (ehemalige und aktuelle); weitere Personen, die Meldungen (Whistleblowing) eingereicht haben; betroffene Personen; sowie weitere Personen mit einem anerkannten und berechtigten Interesse.
  • Es wird mit einem Bedarf von 30 bis 40 Interviews gerechnet. Die Interviews sollen voraussichtlich 1 bis 1,5 Stunden dauern und können online oder persönlich stattfinden.

4. Analyse und Berichterstattung

  • Die gesammelten Informationen werden analysiert und zu einem Bericht zusammengefasst, der die zu untersuchenden Fragen behandelt.
  • Der vollständige Bericht, einschließlich der Ergebnisse und Empfehlungen, wird den Auftraggebern von Barnabas Aid sowie dem internen Hauptansprechpartner vorgelegt, damit etwaige vereinbarte Änderungen hinsichtlich der sachlichen Richtigkeit vorgenommen werden können. Es obliegt den Prüfern, vorgeschlagene Änderungen zu sichten und anschließend die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.
  • Die endgültige Entscheidung über die Veröffentlichung des Berichts sowie deren Durchführung liegen bei Barnabas Aid International; dabei ist zu berücksichtigen, dass bestimmte Informationen möglicherweise geschwärzt oder zusammengefasst werden müssen, um die den Teilnehmern auf Wunsch zugesicherte Anonymität zu wahren.

Berichtsempfänger und Verteilerkreis

  • Der Bericht wird folgenden Personen zur Verfügung gestellt:
    • Michael Hewat (Vorsitzender, Barnabas Aid International);
    • Colin Bloom (ICEO, Barnabas Aid International); und
    • Anna Beck (ICSO, Barnabas Aid International).
    • Anschließend wird der Bericht an alle Vorstandsmitglieder von Barnabas Aid International weitergeleitet.
  • Es besteht die Verpflichtung, den Bericht oder eine entsprechend geschwärzte bzw. zusammengefasste Fassung desselben zu veröffentlichen.
Bitte beachten Sie, dass Andrew Carey leider verstorben ist. Mit dieser Aufarbeitung würdigen wir ihn und seinen großen Wunsch, dass diese wichtige Arbeit fortgeführt wird.